Deutschland Voucher – Das Couponmagazin!

DV Deutschland Voucher GmbH

Geschäftsführer: Massimo Liliano Dipasquale
Fon: +49 (0) 221 310 870 00
Fax: +49 (0) 221 310 870 70
Mail: office@deutschlandvoucher.de

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DV Deutschland Voucher GmbH

1.   Haftung für Links

1. Leistungen der DV Deutschland Voucher GmbH („DV“) erfolgen ausschließlich zu den
nachfolgenden Bedingungen („AGB“).
2. Mit der Entgegennahme eines Angebots, einer Auftragsbestätigung, spätestens aber mit der
Erteilung eines Auftrags, Abschluss eines Vertrages oder der Entgegennahme einer Leistung
erkennt der Auftraggeber an, dass die AGB für die gesamten Geschäftsbeziehungen mit der
DV gelten sollen. Die einmal vereinbarten AGB gelten auch für zukünftige Vertragsabschlüsse
als vereinbart.
3. Ein Schweigen der DV auf anderslautende Bestimmungen des Auftraggebers ist nicht als
Einverständnis mit dessen Bedingungen anzusehen; deren Geltung wird widersprochen. Jede
Abweichung von den AGB der DV gilt als Ablehnung des Auftrags, eine dennoch – auch unter
Vorbehalt – erfolgte Entgegennahme einer Leistung als Einverständnis mit den AGB der DV
4. Von den AGB abweichende Bestimmungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2.  Korrespondenz

1. Jegliche Korrespondenz im Rahmen der Kooperation erfolgt ausschließlich zwischen DV und dem Auftraggeber.

3. Haftung

1. Die DV haftet nicht für ein bestimmtes Werbeergebnis oder einen sonstigen Erfolg der
Kooperation, Couponkampagne, Werbekampagne, Gutscheinkampagne, Angebotskampagne.
2. Erfolgsprognosen eines bestimmten Werbeergebnisses oder eines sonstigen Erfolgs der
Kooperation, Couponkampagne, Werbekampagne, Gutscheinkampagne, Angebotskampagne
beruhen auf Erfahrungswerten und Einschätzungen und stellen keine Garantie dar.
3. Schadensersatzansprüche gegen die DV und deren Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem
Rechtsgrund – die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche
Pflicht, eine sogenannte Kardinalpflicht, verletzt worden ist. Kardinalpflichten sind solche, die
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages und die Erreichung seines Zwecks erst
ermöglichen und auf deren Einhaltung der Betroffene daher regelmäßig vertrauen darf. Im
Übrigen haftet die DV nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Schadensersatz-
ansprüche sind der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Ansprüche aufgrund zwingender Bestimmungen bleiben unberührt.
4. Für diejenigen Leistungen und Gegenstände (Vorteilsangebote, Gewinnspielpreise), die durch
den Auftraggeber im Rahmen der Kooperation angeboten und/oder bereitgestellt werden,
haftet ausschließlich der Auftraggeber. Entsprechendes gilt für sämtliche dabei etwaig
berührte Rechte Dritter (Marken-, Urheber-, Designrechte etc.). Der Auftragnehmer ist allein
verantwortlich für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit seines Angebots.
5. Bei jedweden Ansprüchen Dritter gegenüber der DV wird der Auftraggeber DV auf erstes
Anfordern freistellen. Der Freistellungsanspruch gilt auch hinsichtlich eigener Rechtsverfol-
gungskosten der DV.

4. Laufzeit

1. Die Kooperation erfolgt zeitlich befristet für die jeweilig vereinbarte Aktion.
2. Bei der auf bestimmte Dauer eingegangenen Kooperation werden etwaige Rücktrittsrechte,
das Recht zur ordentlichen Kündigung und das Kündigungsrecht aus § 627 BGB
ausgeschlossen.
3. Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei zur fristlosen Kündigung aus wichtigem
Grund.
4. Eine stillschweigende Verlängerung der Kooperation nach Ablauf der vereinbarten Aktion
findet nicht statt.

5. Leistung der DV

1. Die Leistungen der DV umfassen insbesondere den Abdruck der Anzeige im belegten
Werbeformat/Printmedium in der jeweils üblichen Druckqualität unter Berücksichtigung der durch die
Druckvorlage gegebenen Möglichkeiten.
2. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt.
Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

6. Verteilung von Werbemitteln/Coupons/Voucher/Einkaufaktuell

1. Die Verteilung der Einkaufaktuell findet grundsätzlich in 24 Ballungsgebieten statt.
2. Diese werden zuvor mit dem Werbekunden und der DV im Verteilauftrag definiert.
3. In Einzelfällen kann es zu Abweichungen der Verteilgebiete kommen und somit können die Verteilgebiete variieren. Dies hat keine Auswirkungen auf die vom Werbekunden gebuchte Gesamtauflage.
4. Die verteilte Gesamtauflage wird (insbesondere bei längeren Kampagnenlaufzeiten und
Kontingentverträgen) nach Ablauf der Kooperation reportet und Abweichungen werden durch
zusätzliche Erscheinungen ausgeglichen. Abweichungen die zu durch die DV produzierten
Mehrauflagen führen werden nicht in Rechnung gestellt.
5. Bei einem temporären oder dauerhaften Ausfall eines Verteilpartners, Werbeformates,
Werbemediums, Printmediums oder Verlages ist die DV berechtigt den Verteilpartner,
das Werbeformat, das Werbemedium, das Printmedium, den Verlag bei thematischer
Gleichwertigkeit sowie ähnlicher oder gleichwertiger Zustellung sowie Verteilung zu
ersetzen und der gebuchten Medialeistung dem Vertragspartner/Kunden gegenüber
anzupassen.
Dies betrifft insbesondere Druckerzeugnisse wie Wochenzeitungen, Tageszeitungen
und Magazine, in und mit denen Couponkampagnen der DV produziert werden.
6. Im Fall eines Wechsel des Verteilpartners, Werbeformates, Werbemediums,
Printmediums, Verlages berechnet sich die neue Gesamtauflage (Mediawert) gemäß
den Produktions- und Verteilkosten, die die DV zur Leistungserbringung zu tragen hat.

7. Rechte und Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber wird seine gesetzlichen und vertraglichen Mitwirkungspflichten mit der
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns erfüllen. Für die rechtzeitige Lieferung der Anzeigen-
daten und einwandfreier Druckunterlagen zum vereinbarten Druckunterlagenschluss ist der
Auftraggeber verantwortlich.
2. Die einzelnen Anforderungen an die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Druck-
vorlagen sind in den Mediadaten geregelt. Bei nicht korrekter
Vorlage (Format und Größe) behält sich die DV vor, die entsprechende Anpassung in
Abstimmung mit dem Auftraggeber und gegen Berechnung selbst vorzunehmen. Vom
Auftraggeber gelieferte Vorlagen können von der DV auf Mängel geprüft werden. In diesem
Fall weist die DV den Auftraggeber auf offensichtlich nicht einwandfreie Unterlagen hin. Für
erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert die DV unverzüglich Ersatz
an. Kann die DV etwaige Mängel der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Druckvor-
lagen nicht oder erst während der Ausführung des Auftrages erkennen, so kann der Auftrag-
geber bei hierauf beruhender mangelhafter Leistung der DV keine Ersatz-, Gewährleistungs-
oder Erfüllungsansprüche ableiten. Die Beseitigung derart verborgener Mängel erfolgt nach
Absprache mit dem Auftraggeber entweder durch diesen oder auf dessen Kosten.
3. Sollte aufgrund des vom Auftraggeber zu vertretenden zeitlichen Verzuges eine zusätzliche
Leistung notwendig werden, um die vereinbarten Termine noch einhalten zu können, hat der
Auftraggeber die entsprechenden Mehrkosten über die vereinbarte Vergütung hinaus zu
tragen. Sofern infolge des Verzuges des Auftraggebers der Vertrag nicht erfüllt werden kann,
kann die DV die volle Vergütung abzüglich ihrer ersparten Aufwendungen verlangen.
4. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber
gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter
Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

8. Erscheinungstermine/Veröffentlichung/Verteiltermine

1. Termine zur Verteilung/Veröffentlichung können in wenigen Einzelfällen abweichen oder variieren sowie ausfallen und mit neuen Verteilterminen ersetzt werden. Dies gilt insbesondere in Fällen höherer Gewalt, bei Krieg, Inflation, Streiks, Pandemien, Krisen, Naturkatastrophen sowie Störungen im Störungen im Betriebsablauf der DV oder des Produktions- oder Verteilpartners. Hierüber werden sich die Vertragspartner nach Bekanntgabe sofort informmieren.
2. Werbeformate/Printmedien zur Verteilung/Veröffentlichung der Couponkampagnen können in Fällen höherer Gewalt, bei Krieg, Inflation, Streiks, Pandemien, Krisen, Naturkatastrophen sowie Störungen im Betriebsablauf der DV oder des Produktions- oder Verteilpartners ausfallen und durch andere gleich- oder höherwertige Werbeformate/Printmedien ersetzt werden. Hierüber werden sich die Vertragspartner nach Bekanntgabe sofort informmieren.
3. Die Sondervereinbarungen für Absatz 1 und 2 gelten auch bei Hindernissen der Veröffentlichung aus inhaltlichen oder redaktionellen Gründen. Hierbei wird die DV stets versuchen einen höherwertigen oder auflagenstärkeren Ersatz bereitzustellen.
4. Die verteilte Gesamtauflage wird insbesondere bei Kontingentverträgen nach Ablauf der Kooperation reportet und Abweichungen werden durch zusätzliche Erscheinungen ausgeglichen. Abweichungen die zu durch die DV produzierten Mehrauflagen führen werden nicht in Rechnung gestellt.

9. Honorar

1. Das Agenturhonorar wird entweder pauschal in einem festen EURO-Betrag oder anhand der
in der Preisliste veröffentlichten Stundensätze/Tagessätze je nach Stundenaufwand verein-
bart. Der Umfang der von der Agentur für dieses Honorar zu erbringenden Leistungen ergibt
sich aus der Auftragsbestätigung. Spesen, Fahrtkosten, Kosten auswärtiger Verpflegung und
Unterbringung usw. werden in jedem Fall gesondert berechnet.
2. Sofern das Honorar der Agentur nicht vereinbart worden ist, gilt das Honorar laut Preisliste
der Agentur bzw. das branchenübliche Honorar als geschuldet. Im Agenturhonorar sind die
Leistungen der Agentur enthalten. Separat berechnet werden Fremdleistungen.
3. Die Agentur ist in jedem Fall berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen,
deren Höhe sich am Verhältnis zwischen den erbrachten Leistungen und dem Gesamtumfang
der vertraglich geschuldeten Leistung orientiert.
4. Kommt eine von der Agentur ausgearbeitete und vom Vertragspartner genehmigte Konzep-
tion aus Gründen, welche die Agentur nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so
bleibt der Honoraranspruch der Agentur davon unberührt.
5. Honorare und Kosten werden in EURO festgesetzt und sind Nettopreise, so dass die jeweils
geltende Umsatzsteuer hinzukommt. Preisangebote werden erst mit dem Abschluss des
Vertrages verbindlich.
6. Termine außerhalb der Räumlichkeiten der Agentur werden grundsätzlich nach Honorar
laut Preisliste der Agentur zzgl. Spesen, Fahrkosten, Kosten auswärtiger Verpflegung und
Unterbringung usw. berechnet, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist.

10. Preisliste

1. Agenturstundensatz: 320€
2. Agenturtagessatz: 2.562€

11. Vergütung/Zahlungsbedingungen

1. Der Auftraggeber hat der DV die Vergütung gemäß aktueller Preisliste zu zahlen, sofern nichts
Abweichendes vereinbart ist. Zusätzliche Leistungen werden aufgrund gesonderter Verein-
barung in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer.
2. Werden die für die Bearbeitung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und Informationen
durch Verschulden des Auftraggebers verspätet übergeben und wird hierdurch die Erfüllung
des Auftrages verhindert, berechnet die DV die zum Zeitpunkt der Übergabe der Unterlagen
bzw. Erteilung der Informationen geltenden Preise unter Zugrundelegung der geltenden
Bedingungen.
3. Die vereinbarte Vergütung ist ohne Abzug zwecks Planung und Disposition der Teilnahme des
Auftraggebers an der jeweils vereinbarten Aktion nach Vertragsunterzeichnung und Rech-
nungsstellung durch die DV zur Zahlung fällig. Kommt der Auftraggeber mit Zahlungen in
Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
4. Aufträge, Teilaufträge und Erscheinungstermine können nicht storniert werden, nachdem
die Einbuchung seitens der DV bestätigt wurde. Jedoch kann ein Erscheinungstermin bis
zu 24 Monate verschoben, ergänzt oder ersetzt werden.
5. Wird ein Erscheinungstermin vom Auftraggeber vor Herstellung des Produkts verschoben,
berechnet die DV
• Ab 27 Werktage vor Druckunterlagenschluss der gebuchten Ausgabe 50% des
Auftragswertes
• ab 17 Werktage vor Druckunterlagenschluss 100% des Auftragswertes
6. Die DV behält sich vor, anstelle der genannten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschä-
digung zu fordern, soweit sie nachweist, das ihr wesentliche höhere Aufwendungen als die
jeweils anwendbaren Pauschalen entstanden sind. Macht die DV einen solchen Anspruch
geltend, muss sie die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter
Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret
beziffern und belegen.

12. Gutschriften und Rückzahlungen

1. Rückzahlungen geleisteter Kampagnenbudgets sind grundsätzlich ausgeschlossen und
können lediglich aus Kulanz durch Entscheidung der Geschäftsführung der DV veranlasst werden.
2. Gutschriften können ausschließlich für verfügbare Kampagnen der DV verwendet werden.
3. Im Falle einer Gutschrift oder einer Rückzahlung aus einem bestehenden Vertragsverhältnis
wird der Gutschriftsbetrag nach Gutschriftserstellung jeweils im vierten Quartal überwiesen.

13. Zahlungsbedingungen für Lieferanten und Dienstleister

Die grundsätzliche Zahlungsfrist für Kauf-, Werk- oder Dienstleistungsverträge, die zwischen der DV und ihren Lieferanten und Dienstleistern geschlossen wurden, beträgt regulär 60 Arbeitstage. Abweichende Zahlungsziele müssen schriftlich vereinbart und beidseitig bestätigt werden.

14. Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksam-
keit der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
2. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
3. Die Kooperation begründet keine Gesellschaft zwischen den Vertragsparteien.
4. Erfüllungsort ist Köln, der Sitz der DV.
5. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.
6. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, findet Dienstvertragsrecht gemäß den §§ 611 ff.
BGB Anwendung.
7. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen
AGB und der Kooperation insgesamt ist – soweit nicht zwingende Bestimmungen entgegen-
stehen – Köln.
8. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich,
eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem
Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung
möglichst nahe kommt. Das gilt entsprechend bei Lücken in den AGB.

Stand: 2023